Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung insbesondere auf folgenden verkehrsrechtlichen Gebieten:
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren z. B. nach Alkohol- und Drogenfahrten sowie bei Unfallflucht, gleichermaßen bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung. Auch in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsunterschreitungen, Handy- oder Parkverstößen etc. können Sie uns beauftragen.
Wir regulieren bei Verkehrsunfällen im In- und Ausland Ihre Schadenersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer (außergerichtlich und vor Gericht) und übernehmen hierbei die gesamte Korrespondenz.
Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihren Führerschein (Anordnung der MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.) und beraten Sie hinsichtlich Ihres Punktestands im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).
Wir machen für Sie die Versicherungsleistungen aus Ihrer Kaskoversicherung geltend.
Bei Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Leasing- oder Fahrzeugmietverträgen verfolgen wir Ihre Ansprüche.